
Wahlarzt
Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Vertrag mit den Krankenkassen hat.
Was sind die Vorteile einer Wahlarztordination?
- mehr Zeit für individuelle Beratung und persönliche Betreuung
- kaum Wartezeiten
- kurzfristige individuelle Termine
- bemüht Probleme zu lösen
- modernste Diagnoseverfahren, die über Routineuntersuchungen hinausgehen
- entspannte Atmosphäre
Wer zahlt das Wahlarzthonorar?
- Die Verrechnung erfolgt zunächst direkt zwischen Arzt und Patient.
- Die Rechnung kann bei jeder Krankenkasse eingereicht werden.
Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse rückerstattet.
- Unsere Honorarnoten sind gezielt so gestaltet (detailliert, mit Positionsnummern der jeweiligen Krankenkasse versehen), dass Sie die maximale Rückerstattung erhalten.
- Die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse übernehmen wir gerne für Sie.
- Den nicht refundierten Honoraranteil können Sie danach bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen.
- Das Wahlarzthonorar kann als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie einen anderen niedergelassenen Augenfacharzt im gleichen Abrechnungszeitraum Ihrer Krankenkasse aufsuchen, wird von den Krankenkassen kein Kostenersatz gewährt.